Bienenvölker müssen künftig gemeldet werden
Seit Jahresbeginn sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
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Die Beitragssatzung wurde hierfür zum 1. Januar 2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden. Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 1. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 1. Mai 2026. Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben. Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen. Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt. Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und...
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