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Auch Schnäppchen sind geschützt

Käufer reduzierter Produkte h­­aben ein Recht auf Gewährleistung. Das klärte kürzlich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ein Möbelhändler verweigerte dieses Recht. Worum es in dem Fall geht.

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Die Gewährleistung gilt auch bei reduzierter Ware.
Die Gewährleistung gilt auch bei reduzierter Ware.Dragon Images/Shutterstock
Ein Verbraucher kaufte Anfang 2025 ein reduziertes Sofa bei dem Möbelhändler Seats & Sofas. Doch die Freude über das neue Möbelstück währte nur kurz: Schon nach wenigen Monaten war die Polsterung teils so durchgesessen, dass laut dem Verbraucher Metallfedern durchkamen. Er reklamierte den Mangel bei dem Anbieter. Dieser verweigerte einen Umtausch oder eine Reparatur mit dem Hinweis, dass das Sofa eine Abverkaufsware und daher die Gewährleistung ausgeschlossen sei. In den AGB des Anbieters hieß es dazu: „Waren sind gekauft wie gesehen, mit diversen Mängeln (Polsterung, Bezug u. a.) unter Ausschluss von jeglicher Gewährleistung“. Der Verbraucher wollte das nicht hinnehmen und beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale. Unterschiedliche...
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