
Und weg sind sie…
Gab 2013 rund jeder dritte Betrieb mit unbesetzten Ausbildungsplätzen an, dass sich nicht genug Personen auf die angebotenen Ausbildungsstellen beworben haben, waren es 2023 mit 57 Prozent mehr als die Hälfte. Dass sich Bewerbende anderweitig entschieden haben, wird im Vergleich zum generellen Fehlen von geeigneten Bewerbungen deutlich seltener als Grund genannt. Inzwischen führen ihn aber 27 Prozent der betroffenen Betriebe an; zehn Jahre zuvor waren es 23 Prozent. Großbetriebe mit 500 und mehr Beschäftigten nennen Absprünge von Bewerbern besonders häufig als einen der Gründe für die Nichtbesetzung von Ausbildungsplätzen. Aber auch 28 Prozent der Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten haben mit dem Phänomen zu tun. 2013 waren es noch 19 Prozent. „Das Phänomen „Ghosting“ kann mit hohen betrieblichen Kosten verbunden sein, da nicht nur bereits in den Rekrutierungsprozess geflossene Investitionen verloren gehen. Es besteht auch die Gefahr, dass zum Beginn des Ausbildungsjahres keine passende Neubesetzung mehr erfolgen kann. Die Ausbildungsstelle bleibt dann unbesetzt und das Potenzial der Fachkräftequalifizierung ungenutzt“, erklärt Barbara Schwengler vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Insbesondere Betriebe aus den Bereichen Finanz- und Versicherungswesen oder unternehmensnahe Dienstleistungen sowie Verkehr, Information und Kommunikation berichteten im Jahr 2023 deutlich häufiger davon, dass Personen nach ihrer Bewerbung abgesprungen sind, als im Jahr 2013.


