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Elektronische Patientenakte

Inhalte der ePA-App bis Jahresende übernehmen

Um die ePA-App der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auch im nächsten Jahr weiter nutzen zu können, müssen sich Versicherte bis zum 31. Dezember 2025 dort einloggen. Zudem ist eine Neuregistrierung für die Nutzung erforderlich.
von SVLFG Erschienen am 10.12.2025
© Imago/Wolfilser

Versicherte, die ihre ePA-App vor dem 15. Januar 2025 genutzt haben und ihre bisherigen Inhalte behalten möchten, müssen die Datenübertragung eigenständig anstoßen. Nur so wird sichergestellt, dass medizinische Dokumente und Befunde weiterhin verfügbar sind. Um die Datenübernahme erfolgreich durchzuführen, sind folgende Schritte notwendig:

  • ePA-App öffnen
  • Mit den Zugangsdaten anmelden
  • Nach dem Hinweis auf die Datenübernahme den Punkt „Übernahme starten“ auswählen

Sollten die Daten in der App nicht bis zum 31. Dezember 2025 übernommen werden, stehen die bisherigen Inhalte nicht mehr zur Verfügung.

Weitere Infos zur ePA stehen unter www.svlfg.de/elektronische-patientenakte zur Verfügung. Bei Fragen kann das Servicetelefon unter 0561 785-10700 angerufen werden.

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