Vorsorgevollmacht: Belege aufbewahren
Seid Ihr noch eins oder habt Ihr schon geteilt" so beschreibt der Volksmund trefflich den innerfamiliären Zustand, der entstehen kann, wenn Erben sich nicht über die Verteilung des Nachlasses einigen können. Streitanlass sind oftmals auch vom Erblasser an einen der Erben erteilte General- oder Vorsorgevollmachten.
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