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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Streit unter Erben vermeiden

Vorsorgevollmacht: Belege aufbewahren

„Seid Ihr noch eins oder habt Ihr schon geteilt" – so beschreibt der Volksmund trefflich den innerfamiliären Zustand, der entstehen kann, wenn Erben sich nicht über die Verteilung des Nachlasses einigen können. Streitanlass sind oftmals auch vom Erblasser an einen der Erben erteilte General- oder Vorsorgevollmachten.

Veröffentlicht am
Vermeintlich benachteiligte Miterben begegnen den Vorsorgevollmachten mit Misstrauen, oftmals verbunden mit dem unausgesprochenen Vorwurf gegenüber dem Bevollmächtigten, die Vollmacht für eigene finanzielle Zwecke missbraucht zu haben. Insbesondere bei Barabhebungen vom Konto des Erblassers wird bisweilen von Miterben die Vermutung gehegt, das Geld sei vom Bevollmächtigten nicht für Zwecke des Erblassers sondern für eigene Zwecke und damit zweckwidrig missbraucht worden. Kann die zweckmäßige Verwendung zugunsten des Erblassers durch den Bevollmächtigten dann nicht nachgewiesen und belegt werden, entstehen aufseiten der anderen Miterben oftmals Begehrlichkeiten. Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten Gesetzgeber und Rechtsprechung haben...
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