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Zu Hause arbeiten

Ist die Arbeitsecke in der Wohnung steuerlich absetzbar? Zu dieser Frage steht eine höchstrichterliche Entscheidung an.

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Wer Wohnraum beruflich oder betrieblich nutzt, sollte die Kosten anteilig geltend machen. Viele Erwerbstätige arbeiten teilweise oder ganz von zu Hause aus. Nicht immer bieten die eigenen vier Wände Raum für ein separates Arbeitszimmer. Oft werden Räume sowohl beruflich als auch privat genutzt. Bisher mauerten die Finanzämter bei „gemischt genutzten" Zimmern und lehnten einen anteiligen Kostenabzug ab. Dies könnte sich ändern, denn es steht eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs an (BFH, Az. IX R 23/12). Wer eine Arbeitsecke in der Wohnung eingerichtet hat, sollte den Steuerabzug prüfen, rät die Wirtschaftskanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH. Für alle Ausgaben rund ums Arbeitszimmer sollte man Belege sammeln.
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