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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Auch im Wald gibt’s Regeln

Bitte keine Selbstbedienung

Der Wald ist des Deutschen liebstes Ziel für Sonntagsspaziergänge. Neben frischer Luft lockt vor allem im Herbst das Füllhorn der Natur: Waldfrüchte, Pilze, buntes Laub. Grundsätzlich ist der Wald jedoch kein Selbstbedienungsladen. Ein Überblick über relevante Gesetze.

Veröffentlicht am
Wem gehört der Wald? In Deutschland gehört jeder Wald mit seinen Pflanzen, Bäumen und Tieren einem Eigentümer, der oder dessen Pächter ihn bewirtschaftet. Waldeigentümer sind Privatleute, Gemeinden, Städte, Bundesländer, aber auch Universitäten und Kirchen. Dennoch steht die grüne Pracht allen Erholungssuchenden offen: Dies besagt das Betretungsrecht in Paragraph 14 Abs. 1 des Bundeswaldgesetzes. Auch Radfahrer oder Reiter dürfen die frische Waldluft genießen – allerdings zum Schutz von Wild und Pflanzen nur auf den dafür vorgesehenen Wegen. Pilzpfanne fürs Abendessen? Das Betretungsrecht bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sich Waldbesucher an den Früchten des Waldes bedienen dürfen. Denn die gehören dem Waldbesitzer. Nach Auskunft...
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