Landwirt haftet für Verletzungen
Verletzt sich ein Pferd eines Einstellers aufgrund baulicher Mängel der Pferdebox so schwer, dass es eingeschläfert werden muss, ist der Stallbesitzer zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 15. Februar 2013 (AZ: 15 U 138/12) klargestellt.
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