In einer Online-Umfrage können Verbraucher ihre Erfahrungen mit Werbeanrufen der Verbraucherzentrale schildern. Grundsätzlich gilt: Telefonwerbung ohne vorherige Zustimmung ist verboten. Ende 2013 wurden die Regelungen zuletzt verschärft. Seitdem sind am Telefon abgeschlossene Gewinnspielverträge erst nach Abschluss in Textform, also schriftlich, per Fax oder E-Mail, gültig. Nicht von dieser Neuregelung erfasst sind alle anderen am Telefon abgeschlossenen Verträge, beispielsweise über Zeitschriftenabos, Versicherungen oder Geldanlageprodukte. Doch trotz bestehenden Verbots und teilweiser Verschärfung nimmt das Problem mit den unerlaubten Werbeanrufen nicht ab. Betroffene können ihre Erfahrungen schildern und Beschwerden über Verstöße...