Mit 63 Jahren in Rente
Seit 1. Juli 2014 können Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und auch Landwirte bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn sie langjährig versichert sind. Und das ohne Rentenabschläge. Nicole Spieß, Sozialreferentin des LBV, erläutert die Voraussetzungen.
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