Abo
Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel FRAGE UND ANTWORT

Experten antworten

Veröffentlicht am
Foto: Pahler
Frage 31: Muss ich den Gemeinsamen Antrag im kommenden Jahr online stellen? Kann ich ihn gegebenenfalls für mich stellen lassen? S. K. in A. Nach Auskunft des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums (MLR) soll es in der Tat ab 2015 keine Papierversion des Gemeinsamen Antrags mehr geben. Damit wäre nur noch die Möglichkeit einer Online-Beantragung gegeben. Selbstverständlich können Sie jemanden bevollmächtigen, der für Sie den Antrag stellt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass Sie den Antrag in Ihrem Namen stellen, diesen aber von einem Dienstleister wie z. B. dem Landesbauernverband erledigen lassen (LBV). Diesen Service bietet der LBV seinen Mitgliedern flächendeckend im gesamten Verbandsgebiet an. Nähere Informationen finden Sie...
BWW Digital Artikel
Sie haben ein BBZ-Abo oder ein BWagrar Digital-Abo?
Sie haben ein BWagrar Print-Abo? Rabattiertes BWagrar Digital-Upgrade bestellen

Weiterlesen mit Digital-Abo...

BBZ Digital Probe-Abo

  • Die Regionalausgabe BBZ als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
  • Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
  • Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
  • Endet automatisch nach 4 Wochen
jetzt 4 Wochen testen 8,00 EUR / 4 Wochen

BWagrar Digital Probe-Abo

  • Die Regionalausgabe BWagrar als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
  • Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
  • Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
  • Endet automatisch nach 4 Wochen
8,00 EUR / 4 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.