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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Alte Karten sind nicht mehr gültig

Elektronische Gesundheitskarte

Veröffentlicht am
Seit dem 1. Januar müssen Versicherte beim Arztbesuch die neue elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Zu erkennen ist sie an der Bezeichnung „Gesundheitskarte", die oben rechts mit mit einem schwarz-rot-goldenen Unterstrich steht. Die alte Karte wird nach Mitteilung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nicht mehr akzeptiert, auch wenn darauf ein späteres Ablaufdatum vermerkt ist. Sollte jemand seine neue Karte nicht finden, muss er eine neue bei der Krankenkasse anfordern. Die Ausstellung dauert zwei bis drei Wochen. Notfalls muss der Versicherte bei der SVLFG eine „Ersatzbescheinigung" anfordern, die bis zum Erhalt der Karte gilt. Zwar sind Ärzte verpflichtet, Patienten auch mit einer alten...
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