Bestimmte Formen des weißen Hautkrebs, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, können seit dem 1. Januar 2015 als Berufskrankheit anerkannt werden. Anerkennungsfähig sind nach der geänderten Berufskrankheitenverordnung (BKVO) die sogenannten Plattenepithelkarzinome und ihre Vorstufen, die aktinischen Keratosen und das Bowenkarzinom. Dagegen werden das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) nicht als Berufskrankheit anerkannt. Potenziell betroffen von dieser neuen Regel sind Menschen, die häufig im Freien arbeiten. Dazu zählen Landwirte und Gärtner. Ihr Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, ist höher als das der übrigen Bevölkerung. Die neue Berufskrankheit stellt die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor...