Der Mindestlohn
Für Beschäftigte in der Landwirtschaft kann in den nächsten drei Jahren der ab 1. Januar 2015 geltende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde unterschritten werden. Nicole Spieß vom Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg erläutert die Hintergründe.
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