Die Prüfung, ob gegen die Superabgabe für das Milchwirtschaftsjahr 2014/2015 Einspruch erhoben werden soll, bedarf einer sorgfältigen einzelbetrieblichen Abwägung, welches Prozessrisiko ein Betrieb eingehen kann und will. Dies hängt sicherlich auch von der Höhe der zu zahlenden Superabgabe ab. Ein Einspruch entbindet jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung zum Fälligkeitstermin. Überlieferer, die von der Möglichkeit eines Einspruchs Gebrauch machen wollen, können sich nach vorheriger Beratung mit ihrer Molkerei an die Geschäftsstelle ihres Kreisbauernverbandes wenden.