Seit dem 1. August 2015 löst die neue Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung die seit 1. Januar 2015 gültige Verordnung ab. Damit reagiert das Bundesarbeitsministerium auf die anhaltende Kritik der Wirtschaft an den zur Kontrolle des Mindestlohns eingeführten Dokumentationspflichten und schafft punktuelle Erleichterungen. In allen Branchen entfällt die Aufzeichnungspflicht bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers). Das gilt auch für die Landwirtschaft. Die mit der Verordnung weiter eingeführte Erleichterung, dass bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von monatlich mehr als 2000 Euro brutto keine Arbeitszeit mehr zu dokumentieren...