Keine Balkonbienen
Hält eine Mieterin über viele Monate hinweg Bienen auf dem Balkon ihrer Wohnung, muss dies von der Hausgemeinschaft und der Vermieterin nicht hingenommen werden. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg in seinem Urteil vom 7. März 2014 entschieden (AZ: 641 C 377/13).
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