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Keine Balkonbienen

Hält eine Mieterin über viele Monate hinweg Bienen auf dem Balkon ihrer Wohnung, muss dies von der Hausgemeinschaft und der Vermieterin nicht hingenommen werden. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Harburg in seinem Urteil vom 7. März 2014 entschieden (AZ: 641 C 377/13).

Veröffentlicht am
Foto: Anatolii – Fotolia.com
Mehrere Parteien der Hausgemeinschaft, vor allem diejenigen, die ihre Terrasse oder Balkon direkt unter oder über dem Balkon der Imkerin haben, hatten sich beim Hausmeister und beim Verwalter des Hauses mehrfach über die Bienenhaltung auf dem Balkon ihrer Mitbewohnerin beschwert. Sie trugen vor, Angst vor Stichen zu haben und beim Sitzen auf den Balkonen durch eine erhebliche Anzahl von herumfliegenden Bienen gestört zu werden, vor allem bei schönem Wetter. Vor dem Aufstellen der Bienenkiste sei nur ganz vereinzelt eine Biene aufgetaucht. Verweis auf friedliches Volk zieht nicht Die Hobbyimkerin wurde von Hausverwaltung und Vermieterin mehrfach aufgefordert, die Kiste mit den Bienen zu entfernen und die Bienenhaltung zu unterlassen. Auch...
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