Zurück zum Erzeuger
Winzer müssen auf Preislisten über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren, um einer Abmahnung zu entgehen. Ohne Bewerbung einer Bestellmöglichkeit oder auf sehr kleinen Listen darf der Hinweis zum Widerruf aber fehlen.
- Veröffentlicht am
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.