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Foto: Mayer
Der Bach, der durch meinen Hek­tar Wald und 0,6 Hektar Wiese läuft, ist schon seit 20 Jahren nicht mehr gereinigt worden, sodass die Bachsohle inzwischen um 50 bis 60 Zentimeter angewachsen ist. Dadurch stehen die Grundstücke oft unter Wasser und ich hatte schon erhebliche Schäden, zum Beispiel durch schlecht verkauftes Holz. Wer ist für die Reinigung zuständig und wer ersetzt mir die Schäden? F. E. in M. Wenn es sich bei dem Bach um ein Gewässer 2. Ordnung handelt (§ 4 Wassergesetz für Baden-Württemberg [WG]), ist die Gemeinde Träger der Unterhaltungslast (§ 32 Absatz 2 WG). Diese ist nach Absatz 5 verpflichtet, regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, nach vorheriger Unterrichtung der Wasserbehörde die Gewässer einschließlich ihrer Ufer...
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