Hoch zu Ross
Sind Ross und Reiter im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs, müssen sie selbstverständlich die geltenden Verkehrsregeln beachten. Grundlage ist Paragraph 28, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), nach der Reiter oder auch Pferde führende Personen allen übrigen Verkehrsteilnehmern gleich zu setzen sind.
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