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Foto: Puhach Andrei/Shutterstock.com
In unserer Gemeinde ist ein Pensionsstall für Pferde. Zunehmend mehr Reiter reiten über Wiesen und bestellte Äcker, auch im Galopp. Werden sie angesprochen, bekommt man zur Antwort, das sei doch ein Grasweg. Muss ich das Reiten auf Wiesen und Feldern dulden? Sind die Schäden als Sachbeschädigung einzustufen, wer kommt dafür auf? F. E. in M. Das baden-württembergische Naturschutzgesetz erlaubt in § 45 Absatz 1 das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen in der freien Landschaft nur auf hierfür geeigneten privaten und beschränkt öffentlichen Wegen sowie auf besonders ausgewiesenen Flächen. Davon sind ausgenommen gekennzeichnete Wanderwege unter drei Metern Breite, Fußwege sowie Sport- und Lehrpfade. Beschränkungen können von Gemeinden...
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