Stalleinbruch: Rechte kennen und schnell handeln
Unbefugtes Eindringen in Ställe ist für betroffene Betriebe eine erhebliche rechtliche, wirtschaftliche und psychische Belastung. Die aktuelle Rechtsprechung ist dabei leider nicht immer landwirtschaftsaffin. Die Online-Wintertagung des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg im November 2025 widmete sich dem Thema.
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Kurz & bündig Die Rechtsprechung ist bei Stalleinbrüchen in Deutschland leider nicht immer landwirtschaftsaffin. Landwirte sollten bei Verdacht oder Vorfällen umgehend die Polizei einschalten, Anzeige erstatten und Beweise sichern, dabei stets Ruhe bewahren und den Eigenschutz beachten. Einen eigenen Straftatbestand „Stalleinbruch“ gibt es nicht. Rechtlich handelt es sich meist um Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Dieser wird oft nur auf Strafantrag verfolgt, der frühzeitig erfolgen sollte. Stalleinbrüche sind ein Eindringen in den persönlichen Bereich und können posttraumatische Belastungsstörungen auslösen. Hier sollte professionelle Hilfe gesucht werden. Die SVLFG bietet dafür vielfältige Angebote. Auf der Wintertagung des...
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