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Sicherheit für landwirtschaftliche Betriebe

Achtung vor Betrugsmaschen im Namen der SVLFG

Immer mehr Landwirtinnen und Landwirte erhalten betrügerische Anrufe, E-Mails oder Schreiben im Namen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Was Sie wissen müssen und wie Sie sich schützen.
von Redaktion Erschienen am 16.04.2025
Achtung: Abzocke beim Anruf.
Achtung: Abzocke beim Anruf. © Florian Fenzl

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt landwirtschaftliche Betriebe und deren Beschäftigte aktuell vor betrügerischen Kontaktaufnahmen. Mit gefälschten Anrufen oder Schreiben versuchen Kriminelle, sensible Daten oder Geld zu ergaunern – oft unter dem Vorwand offizieller Anliegen.

Typisch: Die Täter geben sich am Telefon als Mitarbeitende der SVLFG aus und erfragen persönliche Daten – darunter Krankenversicherungsnummern, Gesundheits- oder Bankinformationen. Echte Anrufe der SVLFG beginnen immer mit der Vorwahl 0561 785. Wird mit unterdrückter oder unbekannter Nummer angerufen, ist besondere Vorsicht geboten.

Auch gefälschte E-Mails oder Briefe kursieren derzeit, insbesondere im Namen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Diese fordern unter anderem zur Zahlung angeblicher Teilnahmegebühren für Präventionsmaßnahmen auf – zum Beispiel mit Betreffzeilen wie „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul“.

So schützen Sie sich und Ihren Betrieb:

  • Reagieren Sie skeptisch auf Anrufe mit unterdrückter Nummer.
  • Geben Sie telefonisch keine sensiblen Daten wie Bankverbindungen oder Versichertennummern preis.
  • Überweisen Sie kein Geld auf Grundlage fragwürdiger E-Mails oder Briefe.

Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel bei der SVLFG nachfragen, als Opfer einer Betrugsmasche zu werden.

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