Streit um die Anreicherung
Ein Schreiben der Generalzolldirektion vom August beunruhigt Winzer und Abfindungsbrenner. Es geht um die Verarbeitung von angereicherten Rohstoffen in der Abfindungsbrennerei mit einer bisher unstrittigen Rechtslage. Eine Zwischenbilanz des Verbandes Badens Brenner.
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Redaktion Diese plötzliche Änderung, kurz vor der Weinlese, stellt viele Betriebe vor erhebliche Herausforderungen. Die Verbände tun ihr Mögliches, der alten Rechtsauffassung wieder Geltung zu verschaffen. Doch wo liegt überhaupt das Problem? Bisher war es üblich, dass Nebenprodukte der Weinherstellung wie Weinhefe und Trester, trotz Anreicherung während der Weinherstellung, in Abfindungsbrennereien verarbeitet werden durften. Diese Praxis basierte auf langjährigen Regelungen des Branntweinmonopolgesetzes, das nach der Einführung des neuen Alkoholsteuerrechts 2018 fortgeführt wurde. Eine Zugabe von Saccharose, wie sie nach dem Weinrecht erlaubt ist, wurde bislang nicht als Verstoß gegen die Vorgaben des Alkoholsteuerrechts gewertet. Sicht...
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