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Fotovoltaikanlagen

Bundesrat stimmt Steuergesetz zu

Mit dem Bundesrat haben am 16. Dezember nun auch noch die Länder dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Für die Betreiber von kleinen Fotovoltaikanlagen bedeutet das eine große Erleichterung. Demnach sind die Betreiber von Solarstromanlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung (30 kW) rückwirkend zum 1. Januar 2022 von der Einkommen- und Gewerbesteuerpflicht befreit.

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Ab 2023 entfällt für Kauf und Installation von Fotovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und Stromspeichern die Umsatzsteuer von 19 Prozent.
Ab 2023 entfällt für Kauf und Installation von Fotovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und Stromspeichern die Umsatzsteuer von 19 Prozent.Mayer

Ab 2023 entfällt für Kauf und Installation von Fotovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und Stromspeichern die Umsatzsteuer von 19 Prozent. Begünstigt sind Anlagen auf Einfamilienhäusern, einschließlich Dächern von Garagen und Carports oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäude von bis zu 30 kWp. Die Steuerbefreiung gilt auch für PV-Anlagen, die auf Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien installiert sind.   

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