Im Ausnahmefall ist Lärm erlaubt
In diesen Tagen beginnen wieder die Arbeiten auf den Feldern. Dabei kommt es bei den Kreisbauernverbänden immer wieder zu Fragen bezüglich des ausgehenden Lärms von landwirtschaftlichen Maschinen. Der Kreisbauernverband Ulm-Ehingen hat nun ein Schreiben erstellt, das die Mitglieder griffbereit mitführen können (siehe Anhang). Es soll helfen, falls Landwirte von der Polizei angehalten beziehungsweise wegen Ruhestörung angezeigt werden.
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In dem Schreiben wird auf die Lärmemissionen eingegangen, die von arbeitenden landwirtschaftlichen Maschinen in Wohnortnähe zu Ruhezeiten ausgehen können, falls nachts oder an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden muss, weil es der Betriebsablauf nicht anders zulässt. Im Zweifelsfall sollte man dies durch Aufzeichnungen dann am besten auch nachweisen können. Kein Freibrief Trotz des Schreibens sollten Arbeiten zu späten Abendstunden oder auch an Feiertagen in der Nähe einer Wohnbebauung stets die Ausnahme bleiben. Klar ist: Das Schreiben stellt keinen Freibrief dar. Den Anweisungen der Polizei ist selbstverständlich in jedem Fall Folge zu leisten. Aber: Man kann mit dem Schreiben die Polizeibeamten darauf aufmerksam machen, dass man als...
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