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Webinar zur Saisonarbeit

Mitarbeiter anmelden und vergüten

Saisonarbeiter sind in Landwirtschaft und Gartenbau unverzichtbar. Doch es gibt einiges zu beachten in Sachen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht – sonst drohen Bußgelder und Streit.
Veröffentlicht am
Pixabay.com

Damit Chefs und Mitarbeiter am Ende der Saison zufrieden auseinandergehen, müssen Regelungen im Arbeitsvertrag korrekt und auf dem neuesten Stand sein. Rechtsanwältin Nicole Spieß ist Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg und erklärt, worauf es rechtlich ankommt.

Neues gibt es unter anderem in den Bereichen:

  • Mindestlohn: Ab 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro brutto auch in der Landwirtschaft
  • Ruhezeiten zwischen Arbeitstagen: Elf Stunden sind das Minimum. Einmalig zehn Stunden sind erlaubt, wenn binnen von einem Monat eine zwölfstündige Ruhezeit gewährt wird.
  • Stundendokumentation: Die Dokumentation entfällt ab 2018 für  versicherungspflichtig Beschäftigte.

Mehr Info und Details gibt es im Online-Seminar "Saisonarbeitskräfte in Landwirtschaft und Gärtnerei."

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