Neue Formulare – mehr Bürokratie
Für die Antragstellung auf Agrardieselsteuererstattung müssen seit dem 1. Januar 2017 zusätzliche Formulare ausgefüllt werden. Dies hat der Zoll als zuständige Stelle für das Erstattungsverfahren veröffentlicht. Um auch in Zukunft seinen Anspruch auf Steuererstattungen zu erhalten, muss sich jeder Antragsteller mit mehr Bürokratie auseinandersetzen. Lesen Sie, auf was Sie achten müssen.
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Neu: Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Vordruck 1139): Erstmals für das Verbrauchsjahr 2016 (Antragsjahr 2017) muss zusätzlich eine sogenannte eingereicht werden. Nach Auskunft der Generalzolldirektion vom 13. Februar 2017 werden Anträge auf Steuerentlastung ohne diese Selbsterklärung in Zukunft abgelehnt. Die Erklärung muss ab sofort jährlich abgegeben werden und bis zur Abgabefrist des Agrardieselantrags (30. September) beim Hauptzollamt vorliegen. Nach Informationen des Landesbauernverbandes wurden Agrardieselerstattungen dieses Jahr bereits ausgezahlt, ohne dass der Vordruck 1139 eingereicht wurde. Daraus lässt sich jedoch kein Rechtsanspruch ableiten. Es wird darum ausdrücklich empfohlen, den Vordruck 1139 zusammen mit dem...
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