Allgemeinverfügung zur BHV1-Bekämpfung
Ende März 2014 hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) eine Allgemeinverfügung zur BHV1-Bekämpfung im Staatsanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 27. März in Kraft.
- Veröffentlicht am
Folgende Punkte sind wichtig: 1. Rinderhalter müssen ihre Tiere spätestens bis zum 30. April 2014 durch ihren Betreuungstierarzt und über das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt (STUA) Aulendorf – Diagnostikzentrum auf BHV1 untersuchen lassen, sofern sie nicht bereits untersucht sind. Außer die Rinderbestände sind laut BHV1-Verordnung bereits nachweislich frei von der Herpesinfektion und besitzen den Status BHV1-frei. 2. In Rinderbeständen mit Reagenten sind Rinderhalter ab sofort angehalten, im halbjährlichen Abstand zu den regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, bei einer Stichprobe von Tieren, die in direktem Kontakt mit Reagenten stehen (Kontaktgruppe), zusätzliche Zwischenuntersuchungen von der zuständigen Behörde durchführen...
Sie haben ein BWagrar Print-Abo? Rabattiertes BWagrar Digital-Upgrade bestellen
Weiterlesen mit Digital-Abo...
BBZ Digital Probe-Abo
- Die Regionalausgabe BBZ als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
- Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
- Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
- Endet automatisch nach 4 Wochen
BW Wochenblatt Digital Upgrade
- Zugang zu allen digitalen Inhalten
- 2x wöchentlich erscheinender Newsletter
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
Aus der Branche
Bedienhilfen
Barrierefreiheit
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort �ndern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.





