Das Landratsamt Bodenseekreis macht darauf aufmerksam, dass Förderanträge für Maßnahmen des Naturschutzes, der Biotop- und Landschaftspflege sowie der Landeskultur bis zum 30. November 2022 bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht werden können. Förderfähig sind Maßnahmen in besonders geschützten oder schutzwürdigen Gebieten, so etwa in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, Biotopen nach § 30 BNatSchG, Natura 2000-Gebieten, Gewässerrandstreifen, Projektgebieten für Artenschutz oder Pufferstreifen zu geschützten Gebieten. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen nicht aus Verpflichtung heraus durchzuführen sind. Zudem dürfen für die beantragte Maßnahme keine Förderungen aus sonstigen...