Das Landratsamt Bodenseekreis hat die Förderrichtlinie zum Erhalt der Streuobstbestände im Bodenseekreis aktualisiert und die Förderung deutlich erhöht. Die wesentlichen Änderungen der Förderung sind: Der Pflegeschnitt von Obsthochstämmen mit einem Kronendurchmesser von fünf bis zehn Meter wird statt mit bisher 15 Euro künftig mit 25 Euro bezuschusst. Die Förderung der Folgepflege eines Obsthochstammes ist künftig nicht mehr jedes Jahr, sondern erst nach vier Jahren wieder möglich. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 31. Juli 2021 beim Umweltschutzamt Bodenseekreis beantragt werden. →Mehr unter www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/Streuobst/