Abo
Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Entnahmeverbot

Kein Wasser

Veröffentlicht am
Das Landratsamt Ravensburg verlängert neuerlich die Einschränkung des so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauchs. Das bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Von dem Verbot betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die bislang eine behördliche Erlaubnis hatten, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern.
BWW Digital Artikel
Sie haben ein BBZ-Abo oder ein BWagrar Digital-Abo?
Sie haben ein BWagrar Print-Abo? Rabattiertes BWagrar Digital-Upgrade bestellen

Weiterlesen mit Digital-Abo...

BBZ Digital Probe-Abo

  • Die Regionalausgabe BBZ als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
  • Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
  • Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
  • Endet automatisch nach 4 Wochen
jetzt 4 Wochen testen 8,00 EUR / 4 Wochen

BWagrar Digital Probe-Abo

  • Die Regionalausgabe BWagrar als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
  • Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
  • Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
  • Endet automatisch nach 4 Wochen
8,00 EUR / 4 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.