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Landkreise erlassen ein generelles Wasserentnahmeverbot

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Landwirten wird geraten, bei der Versorgung von Jungpflanzen auf die öffentliche Wasserversorgung zurückzugreifen.
Landwirten wird geraten, bei der Versorgung von Jungpflanzen auf die öffentliche Wasserversorgung zurückzugreifen.sirichai raksue
Viele Wasserstände von Bächen und Flüssen sind in einem kritischen Bereich angekommen. Der Landkreis Ravensburg und der Bodenseekreis haben daher ein generelles Wasserentnahmeverbot erlassen. Das Entnahmeverbot gilt sowohl für alle Wasserentnahmen des Gemeingebrauchs als auch für alle bisher genehmigten Wasserentnahmen, wie für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen. Betroffen sind Entnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen als auch Weihern und Seen. Derzeit vom Verbot ausgenommen sind lediglich die Entnahmen aus dem Bodensee und aus dem Grundwasser im genehmigten Umfang. Die Kreisbehörde in Ravensburg betont, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich...
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