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Veto eingelegt

Die Bauern in den Kreisen Calw und Freudenstadt sind besorgt: Sollte es zu einer Verschärfung der Fristen für die Ausbringung von Gülle kommen, „dann ist es mit der bäuerlichen Landwirtschaft bald vorbei", sagen die Kreisobmänner Gerhard Fassnacht (Freudenstadt) und Friedrich Großhans (Calw). Deshalb baten sie den Parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel um Einsatz in Berlin.

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Die Kreisobmänner Friedrich Großhans (l.) und Gerhard Fassnacht (r.) sprechen beim Parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel zur Düngeverordnung vor.
Die Kreisobmänner Friedrich Großhans (l.) und Gerhard Fassnacht (r.) sprechen beim Parlamentarischen Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel zur Düngeverordnung vor.Foto: Büro Fuchtel
Bislang darf Gülle laut Düngeverordnung im Herbst bis 14. November auf Grünland ausgebracht werden. Ein Entwurf des Bundesagrarministeriums sieht in Anlehnung an einen Vorschlag der Europäischen Union allerdings vor, das Düngeverbot künftig schon ab 1. November in Kraft treten zu lassen. Es sei zwar angedacht, den einzelnen Bundesländern dafür einen zeitlichen Spielraum bis 1. Dezember zu lassen, doch fürchten Fassnacht wie Großhans, „dass die Grünen im Land dann eher noch eins draufsatteln". Was da im Gesetzentwurf stehe, so Fassnacht, werde „zu einer Fehlentwicklung führen, unter der alle leiden". Für die Schwarzwald-Lagen sei die Ausbringung der Gülle indes existenziell, pflichtete ihm Großhans bei. Die Lagerung ins Frühjahr hinein sei...
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