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Verzicht auf Rote Gebiete

Beschlussvorschlag zur AMK

Rote Gebiete nicht ausweisen, aber zusätzliche Düngeanforderungen. Das schlagen Bayern und Sachsen-Anhalt in einem gemeinsamen Beschlussvorschlag für die Agrarministerkonferenz (AMK) im März vor.
von AgE Erschienen am 09.03.2026
Baden-Württemberg will grundsätzlich an der Ausweisung von Roten Gebieten festhalten. Um Regionen mit hohen Belastungen im Grundwasser kleinräumig lokalisieren zu können. © Landpixel

Einen Verzicht auf die Ausweisung Roter Gebiete mit zusätzlichen Düngeanforderungen schlagen Bayern und Sachsen-Anhalt vor. In einem gemeinsamen Beschlussvorschlag für die Agrarministerkonferenz (AMK) vom 18. bis 20. März 2026 in Bad Reichenhall begründen die beiden unionsgeführten Länder ihren Vorstoß: Die Festlegung besonders nitratbelasteter Gebiete würde auch zukünftig keine Akzeptanz bei den Betroffenen finden und weitere Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.

Die Länder räumen allerdings ein, dass dieser Systemwechsel „weg von den Roten Gebieten“ „erheblichen Abstimmungsbedarf“ mit der EU-Kommission erfordere. An der Erarbeitung des Konzepts war auch Nordrhein-Westfalen beteiligt.

Der Vorschlag

An die Stelle der bestehenden Düngeregeln sollte den drei Ländern zufolge eine betriebliche Stickstoff-Obergrenze treten. Diese solle den Nährstoffbedarf der angebauten Kulturen decken und durch die Nutzung von vorhandenen Datengrundlagen kontrolliert werden. Diesen Daten liegen Systemen wie dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) und dem Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier) zugrunde. Die nicht kontrollierbare Stickstoffdüngung der Einzelflächen soll der Betrieb eigenverantwortlich nach guter fachlicher Praxis machen.

Das Konzept sieht ferner vor, dass Biogasbetriebe eine Biogasbilanz erstellen sollen. Betriebe mit mehr als 3 Großvieheinheiten je Hektar eine Stallbilanz. Ergänzend zur Meldung der Wirtschaftsdüngeraufnahme und -abgabe soll der Agrarhandel jährlich den jeweils von einem Betrieb eingekauften Mineraldünger melden. Schließlich soll ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nitratrichtlinie aufgelegt werden.

Ziele werden erreicht

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gehen eigenen Angaben zufolge davon aus, dass mit einer solchen Kombination aus bedarfsgerechter, betrieblicher Stickstoff- sowie Phosphat-Obergrenze, deren konsequenter Kontrolle sowie einem flankierenden Monitoring zur Maßnahmenwirkung wesentliche Ziele erreicht werden können. Auf diese Weise, so heißt es in dem Vorschlag, würden die EU-rechtlichen Vorgaben erfüllt, werde die bürokratische Belastung für die Landwirte gesenkt und seien weitere Verbesserungen beim Gewässerschutz zu erwarten.

Dass der Drei-Länder-Antrag bei der Agrarministerkonferenz die Zustimmung der übrigen 13 Länder erhält, scheint jedoch ausgeschlossen. Selbst auf der B-Seite gibt es offenbar bislang kein Einvernehmen. Die Minister der CDU-geführten Häuser seien „im Austausch“, erklärte Baden-Württembergs Ressortchef Peter Hauk gegenüber AGRA Europe. Wichtig ist für Hauk, „dass nicht alle Landwirte über einen Kamm geschert werden“. Stattdessen müssten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, wo es nötig sei.

Gleichzeitig müssten auch die Verursacher außerhalb der Landwirtschaft ihren Teil zu einer Minimierung der Nitratbelastung beitragen. Insbesondere dort, wo objektiv keine Gefährdung des Grundwassers vorliege, müssten die Landwirte von Bürokratie, Dokumentation und Kalenderwirtschaft entlastet werden.

Baden-Württemberg hält an Roten Gebieten fest

Nach einem bereits Ende vergangenen Jahres vorgelegten Konzept will Baden-Württemberg grundsätzlich an der Ausweisung von Roten Gebieten festhalten. Auf diese Weise seien Regionen mit hohen Belastungen im Grundwasser kleinräumig zu lokalisieren.

Voraussetzung für mehr Verursachergerechtigkeit erfordere den Nachweis einer gewässerschonenden Bewirtschaftung in Roten Gebieten. Dieser Nachweis soll laut dem Stuttgarter Konzept auf Antrag eines Betriebes durch kulturbezogene Nmin-Untersuchung erfolgen und dabei alle Kulturen im nitratbelasteten Gebiet einbeziehen. Betriebe, die im Herbst Nmin-Referenzwerte einhalten, sollen auf den beprobten Flächen von zusätzlichen Auflagen ausgenommen werden. Bei überhöhten Nmin-Werten sollen eine fachliche Beratung sowie besondere Maßnahmen wie etwa eine Nährstoffbilanzierung erfolgen.

Eilantrag der Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht juristisch dagegen vor, dass die Länder als Reaktion auf das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom Oktober 2025 den Vollzug der Düngeregeln in Roten Gebieten ausgesetzt haben. Einen entsprechenden Eilantrag hat die DUH am Montag (2.3.) beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Darin fordert die Umweltorganisation, die strengen Bewirtschaftungsvorgaben in den besonders nitratbelasteten Gebieten in Niedersachsen wieder in Kraft zu setzen. Eigenen Angaben zufolge will die Umweltorganisation sicher stellen, dass das Grundwasser in den Roten Gebieten zum Start der aktuellen Düngesaison nicht noch weiter durch übermäßige Düngung belastet werde.

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