Zulässige Breite von Traktoren und Anhänger Drei Meter sind rechtlich gesichert
Auch wenn die Allgemeinvorschrift der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine maximale Fahrzeugbreite von 2,55 m vorschreibt, gilt für Traktoren und Anhänger die zulässige Breite, bestätigt aktuell der Verkehrsexperte im VDMA, Andreas Schauer. Der Bundesverband der Maschinenringe (BMR),...
















