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Gesetz

EU-Tiergesundheitsrecht: Berlin regelt Strafen bei Verstößen

Deutschland schafft eine Gesetzesgrundlage zur Sanktionierung von Verstößen gegen das europäische Tiergesundheitsrecht.
von DGS Redaktion Erschienen am 30.09.2024

Artikelzusammenfassung


Die Zusammenfassung wird von einer KI generiert und kann inhaltliche Fehler enthalten.
Mit dem jetzt vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzesentwurf wird eine Regelungslücke geschlossen.  © Mike Chodyra/shutterstock.com

Deutschland schafft eine Gesetzesgrundlage zur Sanktionierung von Verstößen gegen das hierzulande unmittelbar geltende europäische Tiergesundheitsrecht. Dem entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag (27.9.) zugestimmt. Das Gesetz soll eine bestehende Regelungslücke schließen. Denn Deutschland hat die von der EU vorgesehene Sanktionierung bislang nicht umgesetzt.

Bei Verstößen droht ein Bußgeld

Konkret geht es im vorliegenden Entwurf um die Bestrafung von Verstößen gegen tiergesundheitliche EU-Vorschriften beim Transport von Tieren, Zuchtmaterial und tierischen Erzeugnissen innerhalb der EU und in diese hinein, ebenso um Verstöße gegen Vorschriften zur Identifizierung von gehaltenen Tieren und Zuchtmaterial. Zuwiderhandlungen sollen als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld von maximal 30.000 Euro belegt werden.

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