Niedersächsische Tierschutzleitlinie Anbindeställe für Mastrinder nicht mehr zeitgemäß
Dauerhaft angebundene Rinder sind in ihren arteigenen Verhaltensweisen erheblich eingeschränkt. Das gilt für Milchkühe und Mastrinder. Für neu gebaute Mastrinderställe sind sie seit Inkrafttreten der niedersächsischen Tierschutzleitlinie im vergangenen nicht mehr zulässig.











