Gemeinsame Antrag Änderungen für den Antrag 2024
Das Ministerium Ländlicher Raum macht aktuell auf Änderungen für den Gemeinsamen Antrag 2024 aufmerksam.
Das Ministerium Ländlicher Raum macht aktuell auf Änderungen für den Gemeinsamen Antrag 2024 aufmerksam.
Das Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg präsentiert eine App, die Unterstützung bei der Antragstellung des Gemeinsamen Antrags bieten soll. Damit soll die Kommunikation zwischen Antragsteller und Verwaltung verbessert werden.
Mit Blick auf das Ende der Antragsfrist weist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) alle Antragstellenden, die ihren Gemeinsamen Antrag 2024 noch nicht eingereicht haben, darauf hin, dies in den nächsten Tagen und spätestens bis zum 15. Mai 2024 über FIONA zu...
Das Ministerium Ländlicher Raum informiert über die Durchführung des Flächenmonitorings für die Kleinerzeugerregelung (KLE) und der Ausgleichzulage Landwirtschaft (AZL)
Die jüngst veröffentlichte 3. Verordnung zur Änderung der Direktzahlungsdurchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV) regelt, dass Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) im Jahr 2022 als Weide oder zur Schnittnutzung genutzt werden kann. Hier lesen Sie, was Sie bei der Antragstellung dazu beachten müssen....
In den kommenden Tagen treffen auf den landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg die Unterlagen zur Antragstellung 2022 ein. Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über FIONA möglich. Dies gilt auch für eine nachträgliche Beantragung einzelner Maßnahmen und Flächen.
Das Antragssystem FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) steht voraussichtlich ab der zweiten Märzwoche für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2021 zur Verfügung. Lesen Sie, wie die Antragstellung funktioniert und welche Neuerungen es gibt.
Rund 43.500 Anträge aren bis zum 15. Mai im Programm des Gemeinsamen Antrags "Fiona" abgeschlossen. Landwirtschaftsminister Peter Hauk sichert dabei aktuell zu: "Wir werden trotz Corona mit der Auszahlung der Förder- und Ausgleichzahlungen ab Dezember beginnen“.
Da die Antragsverfahren in Deutschland auch in diesem Jahr früh begonnen wurden und trotz Corona-Pandemie insgesamt gut verlaufen, verzichtet Deutschland auf die EU-rechtlich mögliche Verlängerung der Antragsfrist.
Weil Behörden wie die Landratsämter für Publikumsverkehr teilweise bereits geschlossen sind oder bald schließen könnten, bittet das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium, Anliegen rund um den Gemeinsamen Antrag per E-Mail oder telefonisch mit den zuständigen Ämtern abzuwickeln.
Das Informationsmaterial zur Antragstellung zum Gemeinsamen Antrag 2020 sowie zu Änderungen bei FIONA trifft in diesen Tagen auf den Höfen ein. Zusätzlich stehen die Informationen seit Ende Januar unter www.ga.landwirtschaft-bw.de zur Verfügung. FIONA steht voraussichtlich ab Anfang März (Mitte...
Die Antragssaison 2019 verlief nach Angaben des Ministeriums Ländlicher Raum (MLR) stabil mit einer erfreulichen Rate von bisher rund 80 Prozent abgeschlossener Anträge (Stand 30. April 2019). Das MLR weist mit Blick auf das Ende des Antragstellungszeitraums nachfolgend auf einige wichtige Termine...
Mit dem Jahr 2019 wird die Förderung der Ausgleichszulage Landwirtschaft auf die neue Gebietskulisse „Benachteiligte Gebiete“ umgestellt. Diese umfasst neben den seitherigen Berggebieten auch aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete, deren Ausdehnung von den seither bekannten...
Im März startet voraussichtlich die Antragsstellung über FIONA unter www.fiona-antrag.de für den Gemeinsamen Antrag 2019. Das Ministerium Ländlicher Raum weist darauf hin, dass Landwirte in den kommenden Tagen Informationsmaterial zum Antrag 2019 erhalten. Wichtige Neuerungen lesen Sie bereits...
Bei der Antragstellung im Frühjahr wurden im Gemeinsamen Antrag Angaben zum geplanten Anbau von FAKT-Begrünungen und Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) gemacht. Wie in den Vorjahren sind inzwischen aufgetretene oder noch vorgesehene Änderungen im Flächenumfang oder die Aussaat...
Um die Landwirte bei der Antragstellung 2018 in FIONA weiter zu unterstützen, werden ergänzende Layer für FAKT-Maßnahmen eingeführt. Diese enthalten entsprechend den EU-Vorgaben beihilfefähige Höchstflächen für die einzelnen FAKT-Maßnahmen und zeigen jeweils die Gesamtfläche auf, für die je...
Seit Anfang März (KW 10) kann der Gemeinsame Antrag (GA) gestellt werden. Die Eingaben erfolgen seit 2015 ausschließlich auf elektronischem Weg über FIONA.
Aus dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz kommen kurz vor Weihnachten positive Meldungen für Landwirte. Die ersten Gelder aus dem Gemeinsamen Antrag sind bereits ausgezahlt. Bis zum Jahresende finden noch weitere Auszahlungen der noch offenen Anträge statt.
Für das Antragsjahr 2018 gibt es bei der Antragstellung für Flächen in anderen Bundesländern wichtige Änderungen zu beachten. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert deshalb frühzeitig die betroffenen Landwirte.
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