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Beitragsbescheid aufbewahren

Veröffentlicht am
Silvia Rueß
Bis Anfang August verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Beitragsbescheide der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) für 2022. Die SVLFG empfiehlt, den Bescheid aufzubewahren. Der Beitragsbescheid der LBG wird oft als Nachweis der Anmeldung und Mitgliedschaft anerkannt. Zum Beispiel für den Antrag auf das „grüne Nummernschild" oder andere Vorteile, die nur für aktive Landwirte bestimmt sind. Seit 2023 wird damit auch der „Aktive Betriebsinhaber" beim jährlichen Förderantrag nachgewiesen. Allein im Zusammenhang mit den Förderanträgen wurde die SVLFG von den Landwirten in etwa 50.000 Fällen gebeten, den letzten Beitragsbescheid erneut zu übersenden. Nicht selten geschah dies unter...
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