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Notfallzulassung gegen die Rübenmotte

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Coragen (Wirkstoff: Chlorantraniliprole) eine Zulassung gegen die Zuckerrübenmotte in Zuckerrüben vom 18. Juli bis 14. November 2023 erteilt.

Veröffentlicht am
Das Mittel darf zweimal im Abstand von mindestens zehn Tagen in den BBCH-Stadien 20 bis 49 bei Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes mit einem Aufwand von jeweils 0,125 l/ha in 300 bis 800 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 28 Tage. Der Bekämpfungsrichtwert liegt in Baden-Württemberg bei über 10 Prozent Pflanzen mit Befall (Larven oder Kotreste). Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres darf keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlorantraniliprole enthalten, erfolgen. Rübenblätter behandelter Flächen sind nicht zum Verzehr oder zur Verfütterung geeignet. Baden-Württemberg: Dieses Jahr nur lokal nötig Beobachtungen in Baden-Württemberg zeigen, dass eine Behandlung gegen die Rübenmotte...
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