Notfallzulassung für Proman
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Proman eine Notfallzulassung nach Artikel 35 gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat erteilt.
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Die Ausnahmegenehmigung gilt vom vom 7. Juli 2023 bis 3. November 2023 im Freiland sowie vom 1. September 2023 bis 29. Dezember 2023 im Gewächshaus. Promann (BCP222H; Wirkstoff: Metobromuron) darf einmalig vor dem Auflaufen der Kultur in den BBCH Stadien BBCH 00 bis BBCH 05, unmittelbar nach der Saat, mit einem Aufwand von 1 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden (Stadium des Schadorganismus: bis BBCH 12). Die Wartezeit beträgt im Freiland 42 Tage und im Gewächshaus 60 Tage. Zum Schutz von Anwohnern (insbesondere Kinder) muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät mit Abdriftminderungsklasse 50 Prozent oder höher erfolgen. Nach dem Ausbringen...
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