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Veröffentlicht am
Wildwuchs neben Streuobstwiese Der Nachbar unserer Streuobstwiese (im Naturschutzgebiet) lässt sein Grundstück verwildern, sodass inzwischen Bäume und Sträucher so hoch sind, dass unsere Bäume stark beeinträchtigt sind. Auf mehrfache Aufforderung, von uns und von der Gemeinde, das Gehölz wenigstens bis zu seiner Grenze zurückzuschneiden, bekamen wir die Antwort „das gefällt mir so". Was können wir tun? Dürfen wir nach mehrfacher ergebnisloser Aufforderung selbst schneiden? F. M. in B. Gemäß § 910 Absatz 1 Satz 2 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks herüberragende Zweige eines Baumes oder Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene...
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