Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung 2023
Keine Änderungen für Abfindungsbrennereien
Jährlich zum 1. Januar tritt die neue Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung in Kraft. Grundsätzlich sind die insgesamt 41 über das Bundesgebiet verteilten Hauptzollämter die lokalen Behörden der Bundesfinanzverwaltung. Dies bedeutet, dass jedes Hauptzollamt nur für die Unternehmen zuständig ist, die in seinem Bezirk ihren Sitz haben.
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