Bisher konnten Holzfeuerungen mit bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Investitionen bezuschusst werden. Am 26. Juli hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz umfangreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekannt gegeben. Ab dem 15. August gilt für Holzheizungen nur noch ein Grundzuschuss von zehn Prozent. Zusätzlich gibt es künftig für den Austausch von funktionsfähigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen einen weiteren Bonus von zehn Prozentpunkten. Auch für Gasheizungen gibt es diesen Bonus, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Bei Gasetagenheizungen gilt der Bonus unabhängig von der Betriebsdauer. Der maximale Zuschuss für eine...