Meldepflicht. Die QS GmbH erinnert daran, dass zum Stichtag am 1. August 2022 der Therapieindex neu berechnet wird. Tierarztbelege oder die Nullmeldung aus dem 1. Halbjahr 2022 müssen vollständig in der QS-Antibiotikadatenbank zu hinterlegt sein. Sind die Monitoringdaten unvollständig, kann der Therapieindex nicht berechnet werden. Es droht der Entzug der Lieferberechtigung ins QS-System zum 8. August 2022.