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Veröffentlicht am
Pfändungsfreigrenzen Ich habe gehört, dass es neue Freigrenzen bei der Pfändung von Einkommen gibt. Was gilt? S. H. in R. Pfändungsfreigrenzen wurden neu festgesetzt und gelten bereits seit dem 1. Juli 2021 für das Nettoeinkommen. Die damalige Bundesregierung hat somit die sogenannte Pfändungstabelle angepasst. Nunmehr ist ein monatlicher Betrag bis 1259,99 Euro unpfändbar. Vorher betrug die Grenze 1179,99 Euro. Wer Unterhaltsverpflichtungen hat, für den erhöht sich der Freibetrag für die erste unterhaltsberechtigte Person um 470 Euro auf 1729,99 Euro und für jede weitere Person um 260 Euro. Damit können Verbraucher mehr von ihrem Einkommen für sich behalten. Erhöht wurde auch der Grundfreibetrag beim Pfändungsschutzkonto, und zwar von...
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