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Veröffentlicht am
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Unkraut vom Nachbargarten Brennnesseln und Klettenlabkraut von dem bebauten Nachbargrundstück wuchern immer mehr auf mein, auch bebautes Grundstück herüber. Ich bat die Nachbarin, auch noch schriftlich, die Brennnesseln und das Labkraut zurückzuschneiden. Passiert ist nichts. Habe ich eine rechtliche Handhabe, dass die Nachbarin die unerwünschten Pflanzen auf ihr Grundstück zurücknimmt? Muss ich mit meinen 87 Jahren noch zur Selbsthilfe greifen? S. W. in B. Als Grundstückseigentümer hat man in Bezug auf vom Nachbar auf das eigene Grundstück herüber wucherndes Unkraut sowohl ein Selbsthilferecht nach § 910 BGB, als auch einen Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 BGB gegenüber dem Nachbarn. Diese Ansprüche bestehen allerdings nur dann, wenn...
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