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Veröffentlicht am
Landwirtschaft als Nebentätigkeit Unser vollzeitbeschäftigter Sohn möchte meinen landwirtschaftlichen Betrieb weiterführen. Muss er dies als Nebentätigkeit bei seinem Arbeitgeber anzeigen/genehmigen lassen? Kann dieser die Genehmigung verweigern? Kann ein landwirtschaftlicher Arbeitsunfall, der zur Arbeitsunfähigkeit bei seinem Arbeitgeber führt, Konsequenzen haben? Gibt es arbeitsrechtliche Regelungen? M. G. in O. Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber grundsätzlich nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist aber verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tariflich vereinbart wurde oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren könnte. So hat der Arbeitgeber beispielsweise ein...
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