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Frist wahren

Veröffentlicht am
Die Nachbauerklärung für Herbst 2020 und Frühjahr 2021 muss bis zum 30. Juni abgegeben werden. Daran hat die Saatgut-Treuhandverwaltung GmbH (STV) in der vergangenen Woche erinnert. Wird die Frist verpasst, kann das laut STV empfindliche finanzielle und rechtliche Folgen haben, die oft falsch eingeschätzt würden. Mit einer fristgerechten und vollständigen Meldung sei daher Züchtern und Landwirten geholfen. Die STV erinnerte auch an die Leistung der Züchter. Die Nachbauerklärung kann auch online unter der Adresse www.stv-bonn.de eingereicht werden. Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung steht des STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228/96943160 zur Verfügung.
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